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Lassen Sie sich Ihre Investition in effiziente Druckluft fördern!

Förderung von Kompressoren: Erneuerung der BAFA-Einzelmaßnahme

Am 10. Mai 2019 wurde die neue Richtlinie veröffentlicht und damit die BAFA-Einzelmaßnahme fortgeführt: Ersatz- oder Neuanschaffungen von Kompressoren, Nachrüstungen von übergeordneten Steuerungen und Wärmerückgewinnung werden bei großen Unternehmen mit bis zu 30 %, bei mittleren mit bis zu 40 % und bei kleinen Unternehmen bis zu 50 % gefördert. In Kombination können auch Leckagesuchgeräte gefördert werden.

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Welche Voraussetzungen gibt es?

Es werden bis zu 200.000 Euro pro Vorhaben gefördert. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Verwendungsnachweise rückwirkend. Der Förderempfänger muss eine im Vorfeld genannte Maßnahme zur effizienten Drucklufterzeugung durchführen. Die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen.

  • Hocheffiziente Drucklufterzeuger
  • Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren
  • Ultraschallmessgerät
  • Wärmerückgewinnung
  • Planungs- und Installationsleistungen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen können oder im Handelsregister bzw. der Handwerksrolle eingetragen sind:

  • Bis zu 250 Beschäftigte und ein Jahresumsatz v. max. 50 Mio € oder eine Jahresbilanzsumme v. max. 43 Mio €: max. 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Ab 250 Beschäftigte: max. 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben

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